Seit 40 Jahren vertritt die Lebenshilfe Bremerhaven die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.In dieser Zeit ist ein umfassendes Netz von Versorgungsangeboten und Dienstleistungen entstanden. Um dieses Netz auch künftig zu erhalten und auszubauen, ist neben der staatlichen Grundversorgung eine zukunftsorientierte Finanzgrundlage notwendig.Zu diesem Zweck wurde am 2. Dezember 1998
die Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Bremerhaven e.V., gegründet.Die Rechtsgrundlage für die Stiftung ist das Stiftungsgesetz des Landes Bremen. Die Aufsichtsbehörde für die Stiftung ist der Senator für Inneres.Die Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an sie sind deshalb frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer und gemäß Einkommen-Steuer-Gesetz als Sonderausgaben abzugsfähig.
Was heißt stiften?
Stiftungen müssen grundsätzlich ihr Vermögen erhalten. Nur die jährlichen Vermögenserträge stehen für die Erfüllung des festgelegten Stiftungszweckes zur Verfügung.Stiften heißt also, Vermögen dauerhaft dem Stiftungszweck zu widmen.Zweck der Stiftung ist der Bereich der Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Stiftung fördert alle Freizeit- und Ferienmaßnahmen mit den dazugehörigen begleitenden Elementen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Bremerhaven e.V.Dieser Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen zur Bildung, Betreuung, Erholung und sportlichen Betätigung von Menschen mit geistiger Behinderung.Diese Bereiche werden vom Staat immer weniger gefördert.
Was haben Sie als Stifter vom Stiften?
Helfen Sie uns, damit wir Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien helfen können!
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Simone Reinhardt
Tel.: (04 71) 9 62 67-40
simone.reinhardt@lebenshilfe-bremerhaven.de