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Aktuell: Wer Grundsicherung erhält, muss keinen Zusatzbeitrag leisten

Viele Krankenkassen wollen Zusatzbeitrag erheben

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden in den nächsten Monaten Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Krankenkasse möchte von ihrem Mitglied einen Zusatzbeitrag erheben. Möglich gemacht hat dies die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesundheitsreform, das sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.

Die Krankenkassen dürfen – ohne individuelle Einkommensprüfung – einen monatlichen Betrag von bis zu 8 Euro verlangen. Es ist daher damit zu rechnen, dass viele Krankenkassen von dieser Möglichkeit einer zusätzlichen Einnahme ohne Überprüfung der Einkommensverhältnisse Gebrauch machen werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Behindertenverbände konnten bei den Beratungen der letzten Gesundheitsreform erreichen, dass Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. §§ 41 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe) diesen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 4 SGB XII. Danach muss der Sozialhilfeträger auch den Zusatzbeitrag entrichten, wenn er den Beitrag zur Krankenversicherung leistet.

Diese Vorschrift ist gem. § 42 Nr. 4 SGB XII für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, entsprechend anwendbar. Sie gilt nicht für den Personenkreis, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhält.

Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben möchte, obwohl der Beitrag zur Krankenversicherung vom Sozialhilfeträger übernommen wird, sollte die Kasse somit auf diese im Gesetz vorgesehene Befreiung von der Zahlungspflicht hingewiesen werden.

Erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch über ein Elternteil beitragsfrei familienversichert sind, müssen ebenfalls keinen Zusatzbeitrag entrichten.

Autor:
Norbert Schumacher
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Musterantrag
Hier finden Sie einen Antrag auf Befreiung vom Zusatzbeitrag als Musteranschreiben zum Download (Word-Dokument):

Musterantrag_Zusatzbeitrag.doc   34 K


Für eventuelle Rückfragen steht unser Pädagogischer Leiter, Mirko Stokic, gern zur Verfügung:
Mirko Stokic
Tel.: (04 71) 9 62 65-17
mirko.stokic@lebenshilfe-bremerhaven.de




Eltern von Kindern mit Behinderungen treffen sich regelmäßig

Die Lebenshilfe Bremerhaven bietet mit zwei Gesprächskreisen Eltern die Möglichkeit, sich über Fragen und Erlebnisse im Zusammenleben mit einem behinderten Kind auszutauschen. Es steht der persönliche Austausch im Vordergrund, aber auch Fachfragen und rechtliche Hintergründe sollen erörtert werden.

Der Gesprächskreis 1 wendet sich an Eltern von Kindern mit Behinde-rungen im Alter von 0 bis zu etwa 12 Jahren. Wenn Ihr Kind jetzt im "Kindergarten für Alle" oder einem anderem Kindergarten einen Therapieplatz besucht oder in der Schule in einer Förderklasse für Schüler mit Wahrnehmungs- und Entwicklungsverzögerung in der Primarstufe oder Sekundarstufe I unterrichtet wird, freuen wir uns über Ihrer Teilnahme. Eingeladen sind alle Eltern aus Bremerhaven aber auch aus dem Landkreis Cuxhaven.Der Gesprächskreis wird regelmäßig am dritten Montag im Monat um 20:00 Uhr im Bistro Brötchengeber in der Adolf Kolping Str. 24 in Leherheide angeboten.

Wir sind selbst betroffene Eltern und wollen uns gerne im gemeinsamen Austausch über alle Probleme aber auch die schönen Momente mit unseren Kindern unterhalten. Begleitet werden wir von der Lebenshilfe in Bremerhaven, die uns Räume zur Verfügung stellt und auch weiter unterstützt. 

Der Gesprächskreis 2 der Lebenshilfe Bremerhaven richtet sich an Eltern von Kindern mit Behinderungen im Alter über 12 Jahren. Dieser Kreis trifft sich regelmäßig am ersten Montag im Monat um 20.00 Uhr - im "Forum der Lebenshilfe" in der Fritz-Erler-Straße 8. Informationen zu den Gesprächskreisen und zu den nächsten Treffen erhalten Interessierte bei Uta Schmidt unter Tel. (04 71) 9 58 52 83 oder bei Rolf Flathmann unter Tel. (04 71) 2 98 88